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Stadt Dietikon - Denkmalpflege

Mit der Inkraftsetzung des zürcherischen Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Jahr 1976 entstand für den Kanton und die Gemeinden die Pflicht, Inventare über potentielle Schutzobjekte zu erstellen. Die Stadt Dietikon hat darauf Mitte der 80er-Jahre ihr erstes kommunales Inventar festgesetzt.

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